MEIN ANGEBOT
Für wen biete ich Musiktherapie an?
Musiktherapie für Kinder und Jugendliche
…mit emotionalen Belastungen (zB. Schulangst, soziale Ängste oder andere Angststörungen, Traueraufarbeitung oder bei weiteren Schwierigkeiten in der Aufarbeitung von anderen belastenden Ereignissen)
…die Schwierigkeiten haben sich sprachlich auszudrücken oder nicht sprechen (z.B. Mutismus)
…die Verhaltensauffälligkeiten zeigen (z.B. Hyperaktivität, Aggressionen)
...die Schwierigkeiten zeigen, ihre Gefühle auszudrücken oder mit diesen adäquat umzugehen
...zur Förderung der Eltern-Kind-Beziehung
...bei Entwicklungsrückständen oder Defiziten in den Bereichen Motorik, der Sinneswahrnehmung oder der Sprache,...
Musiktherapie für Erwachsene
…mit kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen
Rahmenbedingungen und Setting
Ich biete Musiktherapie im Einzelsetting an, die für gewöhnlich 50 Minuten dauert.
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit für ein (Klein)Gruppensetting bis zu max. 6 Kindern/Jugendlichen (bei entsprechendem Bedarf)- dies kann individuell geklärt werden.
Bei Nachfrage können auch Hausbesuche ermöglicht werden oder Angebote für Institutionen /Betreuungseinrichtungen gemacht werden.
Bei jüngeren Kindern kann es außerdem von Vorteil sein, wenn eine Bezugsperson mit in den Therapieprozess einbezogen wird. Ansonsten begleiten regelmäßige Eltern-/Bezugspersonengespräche die Therapie mit Kindern.
Kosten
Kontaktieren Sie mich gerne, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren. Hier können wir gemeinsam die Rahmenbedingungen sowie ausgehend von Ihrem Anliegen die Vorgehensweisen und Ziele einer möglichen Behandlung besprechen. Die Kosten für die Musiktherapie vereinbare ich dann mit Ihnen persönlich.
Derzeit können die Kosten der Musiktherapie leider nicht über die Krankenkassa abgerechnet werden. Sollten Sie eine private Versicherung abgeschlossen haben, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit eine (Teil-)Kostenübernahme erkundigen.
Absageregelung
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie um eine rechtzeitige Absage bis zu 24 h vor dem vereinbarten Termin (telefonisch oder per SMS). Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung stellen muss.